Ab dem 28. Juni 2025 müssen digitale Angebote nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) barrierefrei gestaltet sein. Darunter fallen Webseiten, Onlineshops und Apps, die für alle Nutzergruppen zugänglich sein müssen. Doch was bedeutet das konkret?
1. Die rechtlichen Grundlagen
Das BFSG basiert auf der EU-Richtlinie (EAA) und fordert die Einhaltung der WCAG 2.1 AA-Standards. Diese legen fest, dass Inhalte auch für Menschen mit Seh-, Hör- oder motorischen Einschränkungen nutzbar sein müssen. Die Umsetzung betrifft vor allem Unternehmen, die ihre digitalen Dienste sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen anbieten (B2B2C).
Was sind WCAG?
Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) werden vom World Wide Web Consortium (W3C) entwickelt. Sie definieren Standards für barrierefreie Webinhalte und stellen sicher, dass Technologien weltweit zugänglich bleiben.
2. Praktische Schritte zur Barrierefreiheit
Einen einfachen Einstieg bietet unser Quickcheck. Er liefert eine erste Einschätzung zum Stand der Barrierefreiheit digitaler Angebote. Dabei werden zentrale Aspekte wie Kontraste, Navigation und Screenreader-Kompatibilität analysiert.
Vorgehen:
- Überprüfung der wichtigsten Seiten (z.B. Startseite, Kontaktformular)
- Kombination von automatisierten Tests und manueller Analyse
- Ergebnis: Kompakter Bericht mit Verbesserungsvorschlägen.
Barrierefreiheit beginnt bereits in der Konzeptionsphase. In interaktiven Workshops vermitteln wir, wie barrierefreies Design funktioniert.
Inhalte:
- WCAG-konformes Design
- Praktische Werkzeuge und Methoden
- Regeln für Farben, Navigation, Schaltflächen und Formulare
3. Anforderungen an digitale Angebote
Die zentralen Anforderungen der WCAG umfassen mehrere Aspekte, die für barrierefreie digitale Angebote essenziell sind. Dazu zählen ausreichende Kontraste, die die Lesbarkeit verbessern, sowie eine intuitive Bedienbarkeit, die auch per Tastatur möglich sein muss. Digitale Inhalte sollten zudem kompatibel mit Hilfsmitteln wie Screenreadern sein. Eine verständliche Sprache gewährleistet, dass Inhalte für alle leicht zugänglich bleiben. Barrierefreie Formulare runden die Anforderungen ab, indem sie durch logischen Aufbau und einfache Handhabung eine benutzerfreundliche Interaktion ermöglichen.
4. Vorteile der Barrierefreiheit
Barrierefreie Angebote sprechen gezielt Menschen mit Behinderungen an und erschließen damit eine oft übersehene, aber bedeutende Nutzergruppe. Gleichzeitig bietet Inklusion als Alleinstellungsmerkmal einen klaren Wettbewerbsvorteil und stärkt das Unternehmensimage. Zudem sorgt Barrierefreiheit für rechtliche Sicherheit, indem Unternehmen besser auf Ausschreibungen und künftige gesetzliche Anforderungen vorbereitet sind. Schließlich zeigt sie soziale Verantwortung, indem sie das Engagement im Bereich Corporate Social Responsibility (CSR) unterstreicht und die Marke nachhaltig stärkt.
Fazit: Zukunftssicher und inklusiv
Barrierefreiheit ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern eine Investition in die Zukunft. Sie stärkt die digitale Präsenz, fördert die Inklusion und positioniert Unternehmen als Vorreiter.
MINT unterstützt euch mit Expertise und praxisnahen Lösungen – von der Analyse bis zur Umsetzung. Jetzt ist der ideale Zeitpunkt, Barrierefreiheit als Chance zu begreifen und die digitale Zukunft für alle zugänglich zu gestalten.
//CS
1/10/2025
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